Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hereinpassierung
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Hereinpassierung
- um aber wegen der ordentlichen hereinpassierung um so mehr gesichert zu sein: so ist das nöthige an die gehörde untereinstens ergangen, damit bei den linien kein jud ohne passierzettel hereingelassen werde1753 SammlKKGes. II 237Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online