Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hereinverschreiben

hereinverschreiben

kommen lassen
  • [auswärts beschäftigte Landräte] weren auch bißweilen bey den hendeln in der radtstuben zu gebrauchen, sunderlich weren sie hiereinzüverschreeben, wen man in urteln schlissen solte
    1578 Nostitz,Haushaltb. 152
unter Ausschluss der Schreibform(en):