Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hereinverschreiben
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- [auswärts beschäftigte Landräte] weren auch bißweilen bey den hendeln in der radtstuben zu gebrauchen, sunderlich weren sie hiereinzüverschreeben, wen man in urteln schlissen solte1578 Nostitz,Haushaltb. 152Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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