Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hereinziehen
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in eine Gemeinde, Herrschaft
- so jemand harin zücht, den sol man empfahen vnd schirmen für einen gnoßen1303? Luzern/GrW. I 168Faksimile (ca. 222 KB)
- [zu wissen] das der hoff zu B. vier gereinde hat, ... wer über die vier gereinde harjnn zühet, ... der soll dienen ... jnn den hof gehn B.1413 Elsass/GrW. IV 49Faksimile (ca. 270 KB)
- das ... ain jeder, der herainzyechen will, der soll sein manrecht darbringen1484 WürtLändlRQ. I 153Faksimile (ca. 51 KB)
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