Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herkommensurkunde
Artikel davor:
Heringswächter
Heringszins
Heringszirkel
Heringzoll
(Heriot)
herkaufen
Herkommen
herkommen
herkommendlich
Herkommenheit
Herkommensurkunde
zu
Herkommen
- werden ihm [dem weiterziehenden Gesellen] seine eingelegte geburts- oder herkommens- und auslernungsurkunden samt mitgebrachten attestat ... wieder zugestellet1732 CAustr. IV 757Faksimile - in Google Books
- wenn ein ausgewanderter gesell meister zu werden verlanget: so soll derselbe ... aus der lade seines anderwärtigen lehrorts seine dort verwahrte herkommens- und lehrurkunden in original erheben und in die lade des meisterwerdungsortes einlegen1739 SammlKKGes. I 226Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- daß ieder aufgedungene lehriung seinen geburtsbrief oder giltige herkommensurkunde in die meisterlade legen ... soll18. Jh. HdbchÖstGes. III 2 S. 296
Artikel danach:
herkömmlich
herkömmlicherweise
Herkommung
Herkorn
Herkunft
herkünftig
herladen
herlehnen
herleihen