Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herleiten
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II
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- sind die vermuthungsgründe für das ueberleben ... aus den umständen der begebenheit herzuleitenBadLR. 1809 Satz 720Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wer in einem falle ... aus einem auslandischen gesetze ein recht herleiten will1824 BernCGB. 5
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