herren

jemanden zum Herrn machen
    über einen Sache oder ein Recht
      durch Vertrag, womit Gewährleistungspflicht verbunden
      durch Zwangsvollstreckung in den Besitz eines Gutes setzen
    durch Standeserhebung, adeln
einen Herrn geben
    einem Lande einen Fürsten
    dem deichpflichtigen Lande und damit dem Deiche durch Zuweisung einen Deichherrn
    einem Menschen einen Leib- oder Schutzherrn
reflexiv sich einen Herrn nehmen
intransitiv Herr sein, herrschen
im Deichrecht: sich als Deichherr bekennen
eine Klage, einen Anspruch (durch Beweis) auf jemanden bringen, beweisen