Herrenanschlag

Bemessungsgrundlage für die Landsteuer in einigen österreichischen Ländern
  • [jeder Gültenbesitzer hat eidesstattlich anzusagen, wie viel] sein nutz und gült nach herrenanschlag im lande Steier [beträgt]
    1495 ForschSteierm. VII 60
  • herrenanschlag
    1542 ÖstStWB.² II 42
  • steirischer und kärntnischer herrenanschlag
    1638 ÖW. X 251 Faksimile
  • wann einer 100 phundt nach hernanschlag im land einkhumbens hat, so mag erß so guedt alß 400 gulden jerlichen genießen
    oJ. Unger,SteirWsch. 343 Faksimile