Herrenanschlag
Herrenanschlag
Bemessungsgrundlage für die Landsteuer in einigen österreichischen Ländern
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[jeder Gültenbesitzer hat eidesstattlich anzusagen, wie viel] sein nutz und gült nach herrenanschlag im lande Steier [beträgt]1495 ForschSteierm. VII 60
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herrenanschlag1542 ÖstStWB.² II 42
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steirischer und kärntnischer herrenanschlag1638 ÖW. X 251 Faksimile
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wann einer 100 phundt nach hernanschlag im land einkhumbens hat, so mag erß so guedt alß 400 gulden jerlichen genießenoJ. Unger,SteirWsch. 343 Faksimile