Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenfron
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Herrenfischer
Herrenfloß
(Herrenfogte)
Herrenforderung
Herrenförster
herrenfrei
Herrenfreiheit
Herrenfreund
Herrenfrevel
Herrenfriede
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- herrnfrone opera dominis debita1691 Stieler 570Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- herrenfronen1784 MittBadHistK. 16 (1894) 145
- herrenfrohnen. man nennt sie auch lagerbuͤchliche. sie zerfallen in persoͤnliche und in walzende frohnen. jene ruhen auf der person des dienstpflichtigen ohne ruͤcksicht auf grundbesitz, diese aber haften auf solchem. zu den ersteren, die auch noch in gemessene und ungemessene abgetheilt werden, gehoͤren die jagdfrohnen. da die herrenfrohnen ein ausfluß der grundherrlichkeit sind, so sind auch die sogenannten domanialfrohnen, das heißt jene, welche der staat als grundherr, als domaineneigenthuͤmer, zu fordern hat, zu den herrenfrohnen zu zaͤhlen1832 Moser,LastWürt. 65Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- SchwäbWB. III 1487
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