Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrengeld

I Geldwährung auf Grund der herrschaftlichen Gefälle, deren Wert gegenüber dem sonstigen Geld geringer veranschlagt wird
II Gebühr an die Obrigkeit für Aufnahme in eine Zunft
III durch den Landesherrn geschlagenes Geld
IV Steuer zur Unterhaltung des Ortsgeistlichen
V Handgeld bei Werbung für einen Herrn
VI Zugabe zum Lohn der Dienstboten