Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenglocke

Herrenglocke

Glocke, über die der Herr verfügt, die insbesondere zum Aufgebot geläutet wird
  • wir ... globen ..., bey allen geläuten herrenklocken mit bestem gewehr zu erscheinen
    oJ. Mittelrhein/GrW. IV 765
unter Ausschluss der Schreibform(en):