Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrengültsteuer

Herrengültsteuer

bayerische Steuer von der Herrengülte (I) 
  • [ein Abkommen,] dadurch die unterthanen sich verbinden, ihre grundherren ... der herrengiltsteuer zu entheben, [ist nichtig]
    18. Jh. Schmelzle,BayrStaatsh. 352
  • Schmeller2 II 777