2Herrenkell(n)er

wirtschaftlicher Verwaltungsbeamter von Herren (eines Klosters)
  • ob yemandts an den zweyen gerichten ichts verfiel, so weren die zweyteil eines herrnkellners und das dritteil eines voytherrn
    1430 FrkBauernW. 84
  • das kainer vnserer knecht ... gange jm selbs sein nutz ... zu schaffen on verwilligung vnsers großkellers oder herren-kellers
    1558 Reyscher,Stat. 330 Faksimile