Herrenmeier
Herrenmeier
wirtschaftlicher Verwaltungsbeamter eines Herrn oder von einem Herrn beliehener Meier
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so ein frempder mann ... zu B. zu wanen beghert, der soll [wenn der Meier von C. nicht vorhanden ist] die andern hernmeyer zu ersuchen haben1571 PublLux. 55 (1908) 155
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sind auch die so genandte herrenmeyer in der vogtey ... verpflichtet, ... wollfuhren in pflichtdienst ohnentgeldlich zu stellen1755 Heckscher,VkHann. 215