Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenmonat

Herrenmonat

Abgabe der Untertanen
  • versprechen die unterthanen die zwölf doppelte herrn-monate, jeden einzelnen monat zu einhundert reichsthaler ..., künftig ohne widerrede zu entrichten
    1804 Scotti,Wied 256