Herrenstandseinwohner
Herrenstandseinwohner
Landeseinwohner, der Angehöriger des Herrenstandes ist
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wann deren einer mit tod abgienge soll ... eine ... person ... aus den herren- oder ritterstandsinwohnern dieses fürstenthums an dessen stadt erwehlet und in den landrecht ersetzt werden1690 Weingarten,Fasc. II 312 Faksimile