Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenstandseinwohner
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Herrenstandseinwohner
Landeseinwohner, der Angehöriger des Herrenstandes ist
- wann deren einer mit tod abgienge soll ... eine ... person ... aus den herren- oder ritterstandsinwohnern dieses fürstenthums an dessen stadt erwehlet und in den landrecht ersetzt werden1690 Weingarten,Fasc. II 312Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg