Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenstandseinwohner

Herrenstandseinwohner

Landeseinwohner, der Angehöriger des Herrenstandes ist
  • wann deren einer mit tod abgienge soll ... eine ... person ... aus den herren- oder ritterstandsinwohnern dieses fürstenthums an dessen stadt erwehlet und in den landrecht ersetzt werden
    1690 Weingarten,Fasc. II 312