Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenwerk

I Werk eines Herrn 
  • -- insbesondere Erfüllung der Deichlast durch einen Herrn (V 2) 
II Werk oder Arbeit für einen Herrn 
  • 1 prächtiges, einem Herrn würdiges Werk
  • 2 Dienst oder Arbeit für einen Herrn, insbesondere städtische Arbeiten und Bauten