Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenzeche

Herrenzeche

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Bergwerksunternehmen, das der Bergherr selbst betreibt
  • herren- und gewercken-zechen, deren die erstere die lands-obrigkeit selbst in ihren eignen unkösten bewirbet
    1728 Leu,EidgR. II 109
  • DWB. IV 2 Sp. 1143