Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrgottssole

Herrgottssole

Sole in Halle, deren Erlös frommen Zwecken zukommt
  • 12 zöber herr gotts-sole, die ... pfennig-sole genennet, wird ... dem einen bornmeister ... bezahlet, das geld aber zu allmosen für die im thal befindlichen armen angewendet
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 14
  • so offte auch ein ... arbeiter ... sich zu hause das heilige nachtmal von dem prediger reichen lässet, wird dem prediger ein zober sole, die herr gotts oder sterbe-sole genant, gezogen
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 15
unter Ausschluss der Schreibform(en):