Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herriesgeld

Herriesgeld

Herberggeld?
  • mit dem bedingh [werden 2 Bataillone abgegeben], daß solch abmarschirenden trouppen zeit ihrer abwesenheit das gewöhnliche herriesgeldt nicht gereicht werden solle
    1692 KölnSprsch. 29