Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herringer
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Herrenzwietracht
(Herrer)
Herrgottslehen
Herrgottsschilling
Herrgottssole
(Herrheit)
herrichten
Herriesgeld
Herrigkeit
Herrin
Herringer
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herrschaftlicher Beamter?
- von iden pfundt kaufgeldts sechs pfenig, davon nimpt der kamerer zu S.N. im closter ein drittel, der herringer ein dritteil und das ander drittheil ist der statt gelassen worden1600 SAvoldStR. 97