Herrschaftsgefälle
Herrschaftsgefälle
Herrschaftseinkünfte
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der hierzue [Schloßbau] bedurftig uncosten aus den herrschaftsgefellen alda dargeben werden1570 JbKunsthistKaiserh. 12 (1891) p. 33
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der herrschafften schuldigen robath, stüfft vnnd andere herrschafftsgefähl1662 BeitrSteirG. 26 (1894) 131
- 17. Jh. WürtDienerb. 254 Faksimile