Herrschaftskanzlei
Herrschaftskanzlei
Kanzlei des Herrschaftsamtes
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so bald der grundherr den kaufschilling zur herrschafts-canzlei angenohmen1752 Chorinsky,Mat. III 53
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werden die mehriste handlungen deren unterthanen bey der herrschaftscanzley geschlossenoJ. Hüttner,TacHyp. I 396