Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftleute

Herrschaftleute

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einer Herrschaft (III, IV) zugehörige Leute
  • [als Richter erwählen] gut getreue herschafftleut 
    1536 Ochs,RODurlach 13
  • wurden aber andere herrschaft leute dißorts solich übertretten, die sollen von baiden dorfherrn ... gestraft werden
    1559 WürtLändlRQ. I 21
  • so sollen und mögen alle bregenzerische bürgern ... mit heürathen zu herschaftleuthen woll stellen
    1590 BregenzStbr. 38
  • das Ehehaftgericht zu Oberstdorf "ein Gericht der Eigenleute (herrschaftenleut) ... ohne Rücksicht auf die [verschiedene] Herrschaftszugehörigkeit" 
    oJ. Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 315