Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herrschaftlich

herrschaftlich

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auf eine Herrschaft bezüglich, ihr zugehörig, zukommend
  • herrschaftliche güetter
    1667 Neudenau/OStR. I 1021
  • herrschaftliche güter, ... schulden, ... kinder, ... underthanen, ... gefälle
    1691 Stieler 813
  • im beysein deß herrschäftl. jägers
    1701 CAustr. I 502
  • wenn sothane brieffe ... das königl. interesse ... concerniren, mithin ... herrschafftliche sachen auf dergleichen brieffe ... geschrieben [portofrei]
    1712 CCPrut. III 223
  • holz zu schlagen und andere herschaftliche hoheit zu üben
    1715 ÖW. VI 440
  • der wunsch ..., daß das ... auditorium auf dem schlosse auf herrschaftliche kosten ... eingerichtet werden möge
    1804 Vogel,Goethe 167
unter Ausschluss der Schreibform(en):