Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftsbuße

Herrschaftsbuße

an die Herrschaft (II) fallende Buße
  • daß die herrschaftbůßen, so viel und hoch die einem ambtman gehörig, einem vogt zů A. ... zůstahn ... sollind
    1595 ArgauLsch. I 114
  • 1599 ArgauLsch. I 494
  • dass alle wirte der stadt und der herrschaft bei strafe der herrschaftsbusse keine andern flaschen ... gebrauchen dürfen als gefeckete
    1767 SchweizId. IV 1752
  • dass alle nebendstrassen ... bis 8 schue weit ausgeschlagen ... und zwahr bey doppelter herrschaftsbuess 
    1780 Niedersimmental 199