Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftseinkunft

Herrschaftseinkunft

  • gewisse güter, deren sich die landes-herren zu ihrer unterhaltung ... gebrauchen, welche ... cammer- oder auch tafel-güter und herrschaffts-einkunfften genennet werden
    Seckendorff,Fürstenstaat (1665) 364