Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftseinkunft
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(Herrschaftei)
Herrschaftseinkunft
- gewisse güter, deren sich die landes-herren zu ihrer unterhaltung ... gebrauchen, welche ... cammer- oder auch tafel-güter und herrschaffts-einkunfften genennet werdenSeckendorff,Fürstenstaat (1665) 364Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)