Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftshaus

Herrschaftshaus

einer Herrschaft (III) gehöriges Haus
  • in dem wächterhäuslin under dem herrschafft-hauss 
    1682 SchwäbWB. III 1504
  • einerseits an das herschaft haus [stoßend]
    1790 Götze,Waldshut 49
  • in ... herrschaftshäusern wird der unbefugte ... weinschank ... unter strafe ... abgestellet
    18. Jh. SammlKKGes. I 14
  • das bergwerk mag ... im herrschaftshaus eine wage ... machen laßen
    18. Jh. Schwaz/ZBergr. 41 (1900) 341