Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftsnachkomme
Artikel davor:
Herrschaftskontrakt
Herrschaftskosten
Herrschaftland
Herrschaftleitgeb
Herrschaftleute
herrschaftlich
Herrschaftsmann
Herrschaftsmenne
Herrschaftsmühle
Herrschaftsnachfolger
Herrschaftsnachkomme
Nachkomme (voraussichtlicher Nachfolger) des Herrschaftsbesitzers
- aus welchen drei erwählten burgern herr J., seine erben oder herrschaftsnachkommen alßdann einen zum richter erwählen ... sollen1602 ÖW. XII 565