Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftsschuld

Herrschaftsschuld

Schuld an einer Herrschaft (III) 
  • wan es sich zutruge, daß der unterthan ... mehrers schulden als vermögen hinterliesse, ... daß erstlichen die herrschaftsschuld ... gezalt werden
    17. Jh. Westungarn/ÖW. VII 1022