Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftswald

Herrschaftswald

herrschaftlicher (zU. Gemeinde-) Wald
  • die herrschaft hat ... einen kleinen bezirk, wo ein herrschaftswald [ist]
    1628 ElsMschr. 1 (1910) 335
  • das holzstellen ... in herrschaftswäldern gehet ... fast ungescheut in schwung
    1730 NÖsterr./ÖW. VII 622
  • SchwäbWB. III 1504
unter Ausschluss der Schreibform(en):