Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftswandel

Herrschaftswandel

der Herrschaft (III) zufallender Wandel 
  • [Vorlesen der Namen beim Bergteiding,] auf daß ... hernach zum weinleßen der verwürkte herrschaftswantl mit 72 pfenning abgefordert werten könne
    1717 NÖsterr./ÖW. XI 82