Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftszins

Herrschaftszins

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an die Herrschaft (III) zu leistender Zins
  • vom herrschafftzinß ... wenne man den herrschafft zinß will haben, so steckt man ein schoub an
    1539 ArgauLsch. I 156
  • die zur kirche gehörige allerhant gaben sollen ... zu Georgi erlegt werden, die herrschaftszinß ... zu Michaeli
    1677 NÖsterr./ÖW. VIII 1076