Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschafturbar
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(Herrschafttum)
(Herrschaftung)
Herrschaftsuntertan
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Urbar einer Herrschaft (IV)
- wie in mehrerem der im schloß Sch. liegende haupt- oder herrschafftvrbar erleuteret1687 ArgauLsch. III 93Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"