Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftwaldung

Herrschaftwaldung

herrschaftlicher Wald
  • es soll auch denen ... forstbedienten ... aufgegeben werden, ... unterthanen an denen ihnen in den herrschaftwaldungen zustehenden gerechtsamen ... auf keinerley weise zu beeinträchtigen
    1770 Reyscher,Ges. II 596
unter Ausschluss der Schreibform(en):