Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftwaldung
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Herrschaftsteich
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(Herrschafttum)
(Herrschaftung)
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Herrschafturbar
Herrschaftsverwalter
Herrschaftswald
Herrschaftswäldlein
Herrschaftwaldung
herrschaftlicher Wald
- es soll auch denen ... forstbedienten ... aufgegeben werden, ... unterthanen an denen ihnen in den herrschaftwaldungen zustehenden gerechtsamen ... auf keinerley weise zu beeinträchtigen1770 Reyscher,Ges. II 596Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)