Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herschießen

herschießen

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in der Bedeutung Vermögenswerte beistellen, darleihen
  • haben die armen underthanen nicht ... wein, früchten, gelt ... unaufhörlich hergeschossen 
    1634 SchwäbWB. III 1506
  • ein anderer, welcher zur erkauffung dieses liegenden grundstückes das nöhtige geld hergeschossen 
    1719 CCPrut. II 415
  • begehrte der kayser von den Wiennern 6000 fl. herzuschiessen 
    1734 Fuhrmann,Öst. II 263
  • das geld zum auskauf hat ein Zürcher herr ... hargeschossen 
    1742 SchweizId. VIII 1413
  • die zu jedem bande hergeschossenen baaren zahlungen
    1789 GoetheJb. 2 (1881) 407
unter Ausschluss der Schreibform(en):