Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herschlagen
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von Abholzen
- damit die wäld werden gehayt, auch die alten hergeschlagen1558 Rösch v. Geroldsh.,Landreim V. 178
II
von Handschlag
- so schlage mir her, sag mir auch zu, dass, was ich heiss, des wellist tu[n]1620 SchweizId. IX 463Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- wilt du den tausch mit mir wagen, so thu mirs in die hend her schlagenoJ. Schmeller2 II 515Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
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