Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hersegeld
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(Herrungträger)
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Hersegeld
Abgabe, die von den Wetterfreien an Kloster Herse bezahlt wurde
- sind ... von dieser voll- und halbschuld zuletzt nichts als diese gelder übrig geblieben, welche unter dem namen des Hersegeldes jetzt an das amt Grönenberg bezahlt werden1800 Klöntrup,Osnabr. III 305