Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hersegeld

Hersegeld

Abgabe, die von den Wetterfreien an Kloster Herse bezahlt wurde
  • sind ... von dieser voll- und halbschuld zuletzt nichts als diese gelder übrig geblieben, welche unter dem namen des Hersegeldes jetzt an das amt Grönenberg bezahlt werden
    1800 Klöntrup,Osnabr. III 305