Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hersisch
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(Herrung)
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(Herrungträger)
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Hersegeld
Hersenier
hersisch
zum Kloster Herse gehörig
vgl.
Hersegeld
- die wetterfreien haben im schutze der heil. Maria zu Herse gestanden, wovon sie auch hersiche freie genannt wurden1800 Klöntrup,Osnabr. III 301