Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herstammen

herstammen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • wechsel mit erbe umb erbe, das beiderseit von Barbaran eldirvater ûf ir mûter und úf sie alzô hergestorbin und -gestammet ist
    15. Jh. LSchrP. 242
unter Ausschluss der Schreibform(en):