Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herstellen

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  • und numt einen burger ... mit imzu vertragen oder zum richten herzustellen 
    Ende 15. Jh. StraubingStR. 321
  • die grenzen mit Salzburg sind ...bis ... zur Mosach herzustellen 
    1795 Strnadt,Grenzbeschr. 413
  • daß sie den ort in den alten stand herstellen 
    BadLR. 1809 Satz 599 (S. 167)
unter Ausschluss der Schreibform(en):