Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herstellen
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- und numt einen burger ... mit imzu vertragen oder zum richten herzustellenEnde 15. Jh. StraubingStR. 321Faksimile (ca. 240 KB)
- die grenzen mit Salzburg sind ...bis ... zur Mosach herzustellen1795 Strnadt,Grenzbeschr. 413
- daß sie den ort in den alten stand herstellenBadLR. 1809 Satz 599 (S. 167)Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte