herumgehen

I von der Ortsveränderung einer Person
  • es sollen die geschwornen meister ... herumbghen und die gewichter ... aufziehen
    1563 HeidelbStR. 530 Faksimile
II vom Wechsel einer Befugnis oder Verpflichtung unter mehreren Personen
  • die visitation soll vnter inen herumbgehen
    1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 80
  • die verfertigung der gräber soll nach der ordnung herum gehen
    oJ. SiebbMunC. 171 Faksimile