herumgehen
herumgehen
I
von der Ortsveränderung einer Person
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es sollen die geschwornen meister ... herumbghen und die gewichter ... aufziehen1563 HeidelbStR. 530 Faksimile
II
vom Wechsel einer Befugnis oder Verpflichtung unter mehreren Personen
bdv.:
herumlangen
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die visitation soll vnter inen herumbgehen1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 80
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die verfertigung der gräber soll nach der ordnung herum gehenoJ. SiebbMunC. 171 Faksimile