Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexenkenner

Hexenkenner

Person, die vorgeblich durch magische Mittel eine Hexe ausfindig machen kann
  • "im Jahre 1652 unterstützte der Danziger Rat das Schöffengericht in Baldenburg in einem Prozeß gegen mehrere Hexen durch Sendung eines hexenkenners"
    MittWestpreuß. 32 (1933) 35