Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexenkind

Hexenkind

I eine angeblich die Hexerei ausübende minderjährige Person
  • der wächterin ... tochter ... ist ... von den ... verhafften hexen khindern inficiert vnd gelämbdt worden
    1679 Sigmaringen/DRWArch.
II wie Hexenkind (I), jedoch außerdem als Nachkomme von Personen, die angeblich die Hexerei ausübten
  • "am 24. September 1694 wurden die hinterbliebenen hexenkinder nochmals einem Verhöre ... unterworfen" 
    VerhOPfalz 65 (1915) 92
III insbesondere als Beschimpfung