Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexenlehen

Hexenlehen

  • "in Kirchhofen (Staufen) soll noch bis in die 40er Jahre des 19. Jh. am sogenannten hexenlehen die Pflicht der Gemeinde gehaftet haben, dem Besitzer desselben mehrere Klafter Holz zu liefern, die einst zum dortigen Hexenbrennen bestimmt waren"
    E.H. Meyer, Bad. Volksleben 553