Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexenschwung

Hexenschwung

Verfahren, die in Untersuchung befindlichen Hexen in die Höhe zu heben und dreimal im Kreise umzuschwingen, um ihr die Berührung mit dem Boden zu nehmen
  • die R.L. soll wiederumb ... eingezogen und ... der hexenschwung mit ihr vollzogen werden, wonach sie nit mehr auf den boden gelassen, sondern in lüften wieder in den hohen turn getan werde
    1753 SchweizId. IX 1995