Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexenschwung
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Hexenschwung
Verfahren, die in Untersuchung befindlichen Hexen in die Höhe zu heben und dreimal im Kreise umzuschwingen, um ihr die Berührung mit dem Boden zu nehmen
- die R.L. soll wiederumb ... eingezogen und ... der hexenschwung mit ihr vollzogen werden, wonach sie nit mehr auf den boden gelassen, sondern in lüften wieder in den hohen turn getan werde1753 SchweizId. IX 1995Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons