Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexensuppe

Hexensuppe

mit verschiedenen zum Teil apotropäischen Ingredienzien zubereitete Suppe, deren Genuß die Hexe zum Geständnis bewegen sollte
vgl. Hexentrank
  • sie [hencker] machen ihnen eine suppe / welche sie die hexensuppe nennen / deren ingredientien seyn sollen [1] ein tunck bier / [2] ein wenig gerieben brod / [3] ein hecht-kreutzlein klein gestossen / [4] eine hecht-galle / und [5] ein wenig schwartzer kümmel
    1693 Döpler,Theatr. I 599 [vgl. Tobias 6, 10?]
  • ZDKulturg. 4 (1859) 680