Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexenwesen
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das Treiben der Hexen und seine strafrechtliche Verfolgung
- meine g.gn. herrschaft ... ist nicht gemeinet, das hexenweßen, daß die zäuberer oder zäuberin nicht sollen verbrannt werden, zu hintertreiben1628 Breuberg (Odenwald)/ArchKulturg. 6 (1908) 88
- was wegen des hexenwesenß alhi ... vor vncosten drufgangen1628 RhAntiqu. III 9 S. 693
- das hexen-weßen betreffent, so ihre gnaden vor disem vermeint zum endt gebracht haben1629 Leitschuh,HexwFranken 17
- daß die regierunge in stifft Osnabrügge mit dem hexen-wesen also verfahren solte / wie es dem römischen reich vn[d] rechten gemeß1647 Rimphof,DrachKö. 28
- [Königin Christine von Schweden verfügte, daß] alle fernere inquisition und prozeß in diesem hexen wesen eingestellt [werde]1649 BaltStud.2 34 (1932) 195
- hechsen ... wesen1659 Weilburg/Nassovia 10 (1909) 120
- 1661 JBerGörresG. 1918 S. 15
- die delicta von zauberei und hexen-wesen1714 Gießen/ZDKulturg. 3 (1858) 757
- und war ich damahls noch mit der gemeinen meynung von dem hexen-wesen so eingenommen1739 Thomasius/BiblMagica I 448
- wenn ... aus einigen ... umstaͤnden ... ein ... hexenwesen gemuthmasset werden muͤßte, so wollen wir ... uns ... den entschluß uͤber die straffart ... vorbehalten haben1769 CCTher. 58 § 12Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books
- [Buchtitel:] Gräff, versuch einer geschichte der criminal-gesetzgebung ... auch des hexen- und zauberwesens in der Steyermark. Grätz 1817