Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hilfsabgabe
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Hilfsabgabe
- taglöhner ... die durch eine hülfsabgabe (armentaxe) unterstützt werden müssen, die die differenz zwischen dem gewöhnlichen taglohn und dem bey einem gegebenen getraidepreis zum auskommen einer familie berechneten bedarf ausgleicht und von allen eingesessenen eines kirchspiels erhoben wird1830 Botzenhart,Frhr.v.Stein VII 240