Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hilfsbedürftige

Hilfsbedürftige

  • den unterschied des vormundes vom curator möchte man auf den ersten blick darin setzen, daß jener auf minderjährige, dieser auf alle übrige hülfsbedürftige bezogen würde
    1814 v.Savigny,Beruf 102
unter Ausschluss der Schreibform(en):